Abkochgebot für Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), das Gemeindegebiet Langenargen sowie für Teile des Versorgungsgebietes des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist, in folgenden Versorgungsgebieten: • Gesamte Gemeinde Eriskirch • Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen) • Teilorte Kau, Bürgermoos, Hagenbuchen, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang • Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi und Mückle) • Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a. B.
ZV Haslach-Wasserversorgung Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen.
Auf der Homepage des Zweckverbands ( www.haslach-wasser )sind zwei Karten veröffentlicht, die das betroffene Gebiet darstellen.
Konkret bedeutet „für den menschlichen Verzehr“:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke • zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbereitet werden • zum Zähneputzen und zur Mundpflege • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.) • zum Herstellten von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Wie wird abgekocht? Einmal sprudelnd aufkochen, danach mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dafür geeignet.
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig.
Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern, darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird, bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die Verunreinigung beseitigt ist. Wir werden Sie darüber umgehend wieder informieren. Bitte achten Sie ggfs. auf Radiodurchsagen, die Veröffentlichungen auf den Homepages und bitte informieren Sie Nachbarn und Mitbewohner.
Für Rückfragen zum Versorgungsgebiet des ZWUS stehen wir Ihnen gerne während der Geschäftszeiten unter Tel. 07542/403-251 oder unter info@zwus.de zur Verfügung.
Für Rückfragen das Versorgungsgebiet den Zweckverband Haslach-Wasserversorgung betreffend bitte Tel. 07528/920960 oder unter info@haslach-wasser.de Kontakt aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Wasserversorgungen Unteres Schussental Wasserwerk Langenargen Zweckverband Haslach Wasserversorgung
Hier finden Sie die offizielle Bekanntmachung zum Download