Mietspiegel 2024

Wie setzt sich der Mietspiegel zusammen?

Seit 2012 beteiligen sich die Gemeinden im Bodenseekreis an der gemeinsamen Erstellung von Mietspiegeln, seit 2020 sind alle Gemeinden des Bodenseekreises unter der Federführung der Stadt Friedrichshafen an diesem Projekt beteiligt. Damit nimmt der Bodenseekreis bundesweit eine Ausnahmestellung ein. Jetzt steht auch der neue Mietspiegel 2024  zur Verfügung, die Fortschreibung wird voraussichtlich 2026 erfolgen.

Dabei wurde das EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Sinzig mit der Datenerhebung, der wissenschaftlichen Auswertung und der Fortschreibung anhand der Statistikdaten beauftragt.

Der Mietspiegel ist damit nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Er wurde vom Gemeinderat und vom Deutschen Mieterbund Bodensee (DMB) anerkannt, wird im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt. So erfüllt er die Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB gestellt werden.

Wie wird der Mietspiegel angewendet?

Hauptanwendungsfeld für den Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Mietspiegel können darüber hinaus auch beim Neuabschluss von Mietverträgen eine Orientierungshilfe sein. Sie haben außerdem im Rahmen der Prüfung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und Mietwucher nach § 291 Strafgesetzbuch Bedeutung.

Der Mietspiegel bildet eine verlässliche Datengrundlage für die Erstellung von Wertgutachten durch den Gutachterausschuss, ist Informationsgrundlage für Investoren und ist nicht zuletzt ein Bürgerservice. Das Vorhandensein eines qualifizierten Mietspiegels hat zudem zur Folge, dass im gerichtlichen Verfahren widerlegbar vermutet wird, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB).

Der Gemeinderat hat den Mietspiegel 2024 für die Gemeinde Eriskirch in seiner Sitzung am 20.06.2024 als qualifizierten Mietspiegel anerkannt. Er gilt ab 01.08.2024

Der Mietspiegel steht als PDF zum Download und in Kürze auch als Online-Rechner zur Verfügung.

Einleitung

Downloads & Onlinerechner

Ihre Ansprechpartnerin

Elke Müller

Amtsleitung Hauptamt

Telefon

07541 9708-20
Nach Oben