Umwelt & Natur

Hochwasserrisikomanagement des Landes Baden-Württemberg:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/hochwasserrisikomanagement
Hochwasserpegel der Schussen:
https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/pegel.html?id=00078
Ansprechpartner in Hochwasser-Notfällen:
Grundsätzliche Verhaltensregeln bei Starkregen- und Hochwasserlagen:
Biotopverbundplanung. Was bedeutet das?
Das Artensterben ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die bestehenden Lebensräume bieten in ihrer aktuellen Ausdehnung und Qualität nur 30-40% der heimischen Arten langfristige Überlebensmöglichkeiten. Dies zeigt sich auch deutlich an der Anzahl der Tierarten, die bereits heute gemäß der Roten Liste bedroht sind. Die Ursachen des Artenrückgangs sind vielfältig. Der vollständige Verlust mancher Lebensräume sowie die Zerschneidung von bestehenden Lebensräumen sind allerdings besonders hervorzuheben. In der Folge wird die Ausbreitung von Arten, die Wiederbesiedlung von Lebensräumen aber auch die Wechselbeziehung zwischen Tier- und Pflanzenarten zwischen den Lebensräumen unmöglich. Die Konsequenz ist der Verlust der heimischen Flora und Fauna. Um dies zu verhindern und eine Trendwende bei dem Artenrückgang herbeizuführen, benötigen wir einen funktionalen Verbund von Lebensräumen (Biotopen).
Rechtliche Grundlagen:
Seit der Novellierung unseres Landesnaturschutzgesetzes im Juli 2020 wird im § 22 NatSchG (basierend auf § 21 Bundesnaturschutzgesetz) folgendes Ziel definiert:
„In Baden-Württemberg wird auf der Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope geschaffen, das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfassen soll. Ziel ist es, den Biotopverbund bis zum Jahr 2030 auf mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche auszubauen.“
Hier wird auch ein klarer Auftrag an die Kommunen des Landes gerichtet:
„Alle öffentlichen Planungsträger haben bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des Biotopverbunds zu berücksichtigen. Für die Umsetzung erstellen die Gemeinden für ihr Gebiet auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans Biotopverbundpläne oder passen die Landschafts- oder Grünordnungspläne an“.
Vorgehen:
Im Jahr 2023 wurden durch die Planstatt Senner GmbH Begehungen zur Bestätigung von Kernflächen des Biotopverbundes durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurde ein Bestandsplan erstellt, um die aktuelle Situation in der Gemeinde darzustellen. Dieser Bestandsplan wiederum dienst als Grundlage zur Erstellung eines Maßnahmenplans, der flächenkonkrete Maßnahmen des Biotopverbunds darstellt. In Ergänzung mit einer Maßnahmenliste, die die Maßnahmen genauer erläutert, wird so das Grundgerüst für die Umsetzung der kommunalen Biotopverbundplanung gelegt.
Der Bestandsplan sowie der erste Vorentwurf des Maßnahmenplans wurde mit der Gemeinde Eriskirch und dem Landschaftserhaltungsverband besprochen, Schwerpunkte wurden diskutiert und Anregungen ausgetauscht.
In den letzten Monaten fand außerdem ein reger Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts, Vertretern der Landwirtschaft sowie der Öffentlichkeit statt. Der Biotopverbundsbeauftragte des Landschaftsverhaltungsverbands (LEV) Herr Ueber begleitete alle Verfahrensschritte. Die Anregungen und Verbesserungsvorschläge wurden geprüft und anschließend in die Bestands- und Maßnahmenpläne aufgenommen.
Das Land Baden-Württemberg gewährt nach der Landschaftspflegerichtlinie 2015 Zuschüsse zu Maßnahmen der Biotop- und Landschaftspflege der Biotopgestaltung und des Artenschutzes, sowie für Investitionen und Dienstleistungen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sofern Verbesserungsmaßnahmen ohne entsprechenden Grunderwerb nicht möglich sind, wird auch der Grunderwerb vom Land mitgefördert.
Genauere Informationen zum Landespflegeprogramm finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes Bodenseekreis:
https://www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/landespflegeprogramm/
