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Der Satzungsbeschluss für das neue Sanierungsgebiet „Ortskern Eriskirch – Neue Mitte“ wurde am 25.05.2023 in öffentlicher Sitzung gefasst. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, einen formlosen Antrag auf öffentliche Fördermittel bei der Gemeinde Eriskirch zu stellen. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30.04.2031

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

– das Gebäude/Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet
– die Maßnahme wurde noch nicht begonnen
– die Maßnahme fügt sich in das Ortsbild ein

Grundsätzlich sind Maßnahmen förderfähig, die zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse führen, wie z.B.:

– die Verbesserung der Wärmedämmung
– die Erneuerung des Daches, Türen und Fenster
– die Erneuerung der Heizungsanlage und Installationen
– die altersgerechte Erneuerung der Sanitärbereiche
– die Veränderung der Raumzuschnitte

Vorrangiges Sanierungsziel ist die umfassende Aufwertung des Ortskerns. Die Fördersätze finden Sie im Sanierungsflyer.

Darüber hinaus ist die Entwicklung von Wohnraum ein wesentliches Sanierungsziel. Hierbei geht es neben der Verbesserung der bestehenden Wohnqualität auch um die Neuschaffung durch Neuordnungen und Umnutzungen.

Sanierungswillige Gebäude- und Grundstücksbesitzer erhalten fachkundige Auskünfte bei:

Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co KG
Leuschnerstraße 45, 70176 Stuttgart

Sanierungshotline
Telefon: 0711/ 220041-12
E-Mail: Emanuel.frank@reschl-stadtentwicklung.de


Ihr Ansprechpartner für Sanierungsfragen

Emanuel Frank

Stadterneuerung (Sanierung), Städtebau, Förderprogramme

Sanierungshotline

+4971122004112
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