Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Irisstraße West“
Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Irisstraße West“
Das Landratsamt Bodenseekreis hat die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch – Kressbronn a. B. – Langenargen in öffentlicher Sitzung am 23.10.2023 beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Irisstraße West“ mit Erlass vom 24.11.2023 auf Grund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Lageplan in der Fassung vom 12.10.2022 maßgebend.Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht bei der Gemeinde Kressbronn (Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B.), Zimmer DH.H.20, bei der Gemeinde Langenargen (Obere Seestraße 1, 88085 Langenargen), Zimmer 26 und 28 sowie bei der Gemeinde Eriskirch (Schussenstraße18, 88097 Eriskirch), Zimmer 15, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei den Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.