Die Gemeinde Eriskirch ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Website der Gemeinde (www.eriskirch.de) sowie für die Web-App der Gemeinde (www.eriskirch.de/leben-und-freizeit/strandbad/informationen-zum-strandbad/) mit Stand zum 13.02.2024

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten und mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Mögliche nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

Gebärdensprache: Aufgrund der Größe der Webseiten und mobilen Anwendungen, des modularen Aufbaus und der geringen Nutzung der Website werden auf der Startseite keine Videos eingestellt.

b) Unverhältnismäßige Belastung

PDF-Dateien: Einige PDF-Dateien entsprechen womöglich nicht den Vorgaben des § 10 Abs. 1 L-BGG

Bilder, Fotos und Grafiken: Alternative Texte können vereinzelt fehlen. Dennoch prüfen wir regelmäßig die Vollständigkeit und ergänzen fehlende Texte.

c) die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Dokumente, die aufgrund rechtlicher Vorschriften aus Vorgängerversionen der Website übernommen wurden (vor März 2023).

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.02.2024 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2 Ziff. 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Diese Erklärung wurde zuletzt am 12.06.2025 überprüft.

 

4. Rückmeldungen und Kontaktangaben

Falls Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen sind, bitten wir Sie, uns diese mittzuteilen.

Gemeinde Eriskirch

Schussenstraße 18

88097 Eriskirch

E-Mail: info@eriskirch.de

Telefonnummer: 07541 9708 0

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.