Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr sind im Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg festgelegt.

Es heißt dort u. a.: „Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten. Im Übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.“

Erfahren Sie hier mehr über Aufgaben und Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Eriskirch

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