Allgemeinverfügung des Bodenseekreises: Alkoholverbot
Das Gesundheitsamt des Bodenseekreises erlässt aufgrund der steigenden Corona-Zahlen eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Verkehrs- und Begegnungsflächen für das Alkoholverbot nach § 1e CoronaVO. Davon ist in Teilbereichen auch die Gemeinde Eriskirch betroffen.
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50, bezogen auf den Landkreis Bodenseekreis, an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Sie tritt unabhängig davon spätestens mit Ablauf des 22. März 2021 außer Kraft.
Die Allgemeinverfügung mit Anlage steht zum Download zur Verfügung.