Die Städte Friedrichshafen und Tettnang sowie die Gemeinden Meckenbeuren, Neukirch, Kressbronn, Langenargen, Eriskirch und Immenstaad haben mittels öffentlich-rechtlicher Vereinbarung den ge-meinsamen „Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis“ gebildet.
Der Aufwand für die Tätigkeiten der Gutachterausschüsse wird teilweise durch die Erhebung von Verwaltungsgebühren gedeckt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses „Östlicher Bodenseekreis“ erhebt demnach insbesondere für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sowie für die Erteilung schriftlicher Auskünfte bspw. von Bodenrichtwerten oder aus der Kaufpreissammlung Verwaltungsgebühren.
Die Stadt Friedrichshafen ist als übernehmende Gemeinde berechtigt, für das gesamte Gebiet der am „Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis“ beteiligten Städte und Gemeinden im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben Satzungen erlassen (§ 26 Absatz 1 GKZ).

Nachstehend wird die Gutachterausschussgebührensatzung bekannt gemacht. Sie findet Anwendung in allen acht beteiligten Städten und Gemeinden.

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