Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024- 2028
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. Mai 2023 die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2024 – 2028 aufgestellt. Diese Liste liegt ab Montag, 19.06.2023 für die Dauer einer Woche für jedermann zur Einsicht aus.
Die Einsichtnahme ist zu den üblichen Geschäftszeiten möglich im Rathaus Eriskirch, Zimmer 2.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).