Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Raiffeisenstraße in Kressbronn a. B.
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn a. B. –Langenargen
über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Raiffeisenstraße in Kressbronn a. B.
Veröffentlichung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen hat in öffentlicher Sitzung am 23.10.2023 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans – Bereich Raiffeisenstraße (Fassung vom 18.09.2023) gebilligt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Planungsunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung werden auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn a. B.- Langenargen im Internet ver-öffentlicht und können dort innerhalb der Veröffentlichungsfrist (13.11.2023 bis 15.12.2023) eingesehen werden: https://www.gvv-ekl.de/flaechennutzungsplan/aenderungen.html
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Eriskirch (Schussenstraße 18, 88097 Eriskirch), Zimmer 15 aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag morgens (außer Mittwoch) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstagvormittag von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin.