Die Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Eriskirch – Kressbronn a. B. – Langenargen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.11.2022 den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kapellenesch – Haslach“ mit Begründung in der Fassung vom 30.09.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Aufgrund eines Fehlers bei der Berechnung der Wochenfrist ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu wiederholen.

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