Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn a. B. – Langenargen über den Änderungsbeschluss und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Moos I in Kressbronn a. B. gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Veröffentlichung des Planentwurfs – Frühzeitige Beteiligung)
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn a. B. –Langenargen
über den Änderungsbeschluss und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Moos I in Kressbronn a. B.gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Veröffentlichung des Planentwurfs – Frühzeitige Beteiligung)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 den Änderungsbeschluss und die frühzeitige Unterrichtung zur Änderung des Flächennutzungsplans „5. Änderung – Bereich Moos I“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn a. B.- Langenargen im Internet veröffentlicht und können dort innerhalb der Veröffentlichungsfrist (27.11.2023 bis 29.12.2023) eingesehen werden: https://www.gvv-ekl.de/flaechennutzungsplan/aenderungen.html
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Eriskirch (Schussenstraße 18, 88097 Eriskirch), Zimmer 15 aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag morgens (außer Mittwoch) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstagvormittag von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin.