Das Landratsamt Bodenseekreis hat die von der Verbandsversammlung des Gemein-deverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn am Bodensee-Langenargen am 11.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossene 2. Fortschreibung des Flächennut-zungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 29.08.2019 mit Erlass vom 14.01.2021 Az. 20-621.311/Mä auf Grund von § 6 Abs. 1 BauGB mit Maßga-ben genehmigt. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen und um-fasst dabei jeweils die gesamten Gebiete der einzelnen Gemeinden.

Die Bekanntmachung steht zum Download