Der Gemeinderat der Gemeinde Eriskirch hat die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Unteres Greuth“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB werden die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Unteres Greuth“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften hierzu befindet sich nordöstlichen Bereich des Ortsteiles „Schlatt“, südlich der Bundes-Straße 31 und westlich des Kreisverkehrs der Landesstraße L 334. Er wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 1379/2 (Teilfläche), 1675/4, 1675/5 (Teilfläche), 1675/6, 1675/7, 1675/9, 1675/11, 1675/17, 1675/21, 1677 (Teilfläche), 1677/2, 1679/2, 1679/3, 1691/1 (Teilfläche), 1693/2 (Teilfläche), 1694 (Teilfläche) und 2166 (Teilfläche).

Erfordernis und Ziele der Planung:

Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Ausweisung eines Urbanen Gebietes zur Sicherung der Bestandsbebauung samt deren Nutzungen sowie zur Ermöglichung der Umsetzung weiterer zeitgemäßer Baukörper zum Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören
  • Steuerung der baulichen Entwicklung in diesem Gebiet durch verbindliche Vorgaben unter Berücksichtigung der Bestandsbebauung sowie möglicher hinzutretender Baukörper (Neu- und Umplanungen)
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Im Rathaus der Gemeinde Eriskirch (Schussenstraße 18, 88097 Eriskirch), Zimmer 15 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Eriskirch unter https://www.eriskirch.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen im gleichen Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie dienstags von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Es besteht vom 06.10.2025 bis zum 24.10.2025 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

 

Eriskirch, den 23.09.2025

 

gez. Arman Aigner

Bürgermeister

 

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Bekanntmachung

Schalltechnische Untersuchung

Planteil-Vorentwurf

Textteil-Vorentwurf

Voraussichtlicher Geltungsbereich

Unteres Greuth 5. Änderung Plan

Unteres Greuth 5. Änderung Text

Luftbild 1

Luftbild 2

Ausschnitt Flächennutzungsplan