Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel, die sie vorab bereits von der Druckerei erhalten haben, keine Briefwahlunterlagen sind. Mit diesen Unterlagen alleine können Sie noch keine Briefwahl beantragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie warten, bis Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben, die derzeit im Versand ist.

Wenn Sie mittels Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.  Diesen können Sie schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache beim Bürgerbüro beantragen. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. 

So können Sie im Internet Briefwahl beantragen