Bekanntmachung der Offenlage des Lärmaktionsplans Eriskirch – Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf der Gemarkung Eriskirch wurde aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die Bundesstraße 31 als Hauptverkehrsstraße erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Am 08. Juli 2014 wurde der erste kommunale Lärmaktionsplan der Gemeinde Eriskirch im Gremium beschlossen (Stufe 2). Dieser wurde dann fortgeschrieben und am 07. September 2020 final im Gremium der Lärmaktionsplans der Stufe 3 beschlossen. Nun muss der kommunale Lärmaktionsplan überprüft und erneut fortgeschrieben werden.
Das mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung von Eriskirch beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Ergebnisse der Lärmkartierung LUBW ausgewertet. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung am 20. Juni 2024 von Herrn Wolfgang Wahl vorgestellt. Mit der Kenntnisnahme der bisherigen Untersuchungsergebnisse hat der Gemeinderat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.
Der Bericht zum Lärmaktionsplan sowie die dazugehörigen Lärmkarten liegen in der Zeit vom 05.07.2024 bis einschließlich 05.09.2024 im Rathaus der Gemeinde Eriskirch, Schussenstraße 18, Büro 15, öffentlich aus. Jeder kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch über die unten verlinkten Downloads eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 12.09.2024 schriftlich vorgebracht werden.
Downloads:
Bekanntmachung der Offenlage des Lärmaktionsplans