Bekanntmachung: Abkochgebot mit Sicherheitschlorung für Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), […]
Bekanntmachung
Abkochgebot mit Sicherheitschlorung für Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), Teile des Versorgungsgebietes der Haslach-Wasserversorgung (rund um das Stadtgebiet Tettnang, Tannau, Langnau), das Gemeindegebiet Langenargen sowie für Teile des Versorgungsgebietes des Wasserwerkes Meckenbeuren (Hochzone rund um Liebenau)
Hinweis: Die Kernstadt Tettnang (Städt. Wasserwerk) ist nicht betroffen!
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist, in folgenden Versorgungsgebieten:
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer, Sassen und Hechelfurt)
- Teilorte Kau, Bürgermoos, Hagenbuchen, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a. B. (Kressbronn ist im Übrigen nicht betroffen!!!
- Zweckverband Haslach-Wasserversorgung: gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkungen Tettnang-Langnau und Tettnang-Tannau. Im Gemeindegebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Leimgrube, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg. Eine Straßenliste der betroffenen Anwohner im Stadtgebiet Tettnang entnehmen Sie unserer Homepage. Auf der Gemarkung Meckenbeuren ist der Teilort Kratzerach betroffen.
- Ortsteil Liebenau (Gemarkung Meckenbeuren) mit den Weilern Madenreute, Mühlebach, Knellesberg, Sandgrub, Straß, Berg, Furt, Hirschach, Schwarzenbach, Senglingen, Hegenberg, Hohenreute, Rebholz, Langentrog, Ottmarsreute.
Auf den Homepages des ZWUS (www.zwus.de), des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung (www.haslach-wasser.de) sowie der Gemeinden Meckenbeuren (www.meckenbeuren.de) und Langenargen (www.langenargen.de) sind Karten und Straßenlisten, die das betroffene Gebiet darstellen.
Konkret bedeutet „für den menschlichen Verzehr“:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
- zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbereitet werden
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränke
Wie wird abgekocht?
Einmal sprudelnd aufkochen, danach mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dafür geeignet.
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig.
Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern, darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird, bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die Verunreinigung beseitigt ist. Wir werden Sie darüber umgehend wieder informieren. Bitte achten Sie ggfs. auf Radiodurchsagen, die Veröffentlichungen auf den Homepages und bitte informieren Sie Nachbarn und Mitbewohner.
Bei den festgestellten Keimen handelt es sich um sogenannte Indikator- bzw. Hinweiskeime. Da die Untersuchung auf Krankheitserreger wegen der zu großen Anzahl der in Frage kommenden Erreger nicht möglich ist, wurden vom Gesetzgeber Indikatorkeime (Escherichia coli und coliforme Keime) festgelegt, die routinemäßig nachgewiesen werden können. Werden diese Keime nachgewiesen, muss davon ausgegangen werden, dass verunreinigtes (Oberflächen-)Wasser in die Versorgungsanlage gelangt sein könnte. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass auch Krankheitserreger mit eingedrungen sind, deshalb wird aus Vorsorgegründen das Abkochgebot erlassen.
Nach dem 18. Dezember 2023 kommt es nun zu einem erneuten Abkochgebot im selben Netzgebiet mit denselben Betroffenen plus (diesmal zusätzlich) Hochzone mit und um die Ortslage Liebenau. Nach aktueller Kenntnislage ist jedoch davon auszugehen, dass eine andere Ursache als Ende 2023 gegeben ist. Ein Zusammenhang mit den starken Niederschlägen des letzten Wochenendes und dem damit verbundenen Hochwasser kann aktuell nicht ausgeschlossen werden.
Näheres zur Ursache wird aktuell untersucht.
Sicherheitschlorung
Mit dem ab sofort gültigen Abkochgebot wird für die betroffenen Netzbereiche ergänzend eine Sicherheitschlorung vorbereitet.
Dabei wird Chlorbleichlauge stark verdünnt dem Wasser in den Hochbehältern zugemischt, was vorhandene Keime beseitigt. Das Wasser wird dann aus den Hochbehältern in die Netzgebiete ZWUS, Haslach-Wasserversorgung und Langenargen sowie in die Hochzone Liebenau abgegeben, was auch im Netz die verbliebene Keimbelastung beseitigen soll. Die Einspeisung ins Netz erfolgt ab sofort. Die Chlorbeigabe ist dabei so bemessen, dass bei den Kunden nur eine geringe Restkonzentration (maximal 0,2 Milligramm pro Liter) in den Haushalten ankommt und somit für den menschlichen Gebrauch unbedenklich ist. Auch für Haustiere kann das aufbereitete Wasser weiterhin verwendet werden. Bei Aquarien sollte darauf geachtet werden, wie die jeweilige Fischart auf eine geringe Chlorkonzentration reagiert.
Mit dieser Maßnahme ist beabsichtigt, das Netz schneller keimfrei zu bekommen. Zudem wird keimfreies Wasser aus den Quellen und Brunnen nachgespeist.
Strategie
Dieser Vorgang soll durch die Sicherheitschlorung unterstützt bzw. beschleunigt werden. Allerdings muss aus heutiger Sicht damit gerechnet werden, dass das Abkochgebot für mehrere Tage besteht. Wir werden hierzu regelmäßig informieren.
Spülmaschine und Waschmaschine können bedenkenlos betrieben werden
Viele Kunden beschäftigte bereits beim letztmaligen Abkochgebot mit Chlorung die Frage, was für den Betrieb dieser Haushaltsgeräte gilt. Hier ist nichts Besonderes zu beachten; die Geräte können ganz normal betrieben werden. An der Spülmaschine kann vorsorglich ein erhöhtes Temperaturprogramm gewählt werden, was aber aus unserer Sicht nicht erforderlich ist.
Weitere Hinweise zur Anwendung von Chlor im Trinkwasser:
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich. So ist das Trinkwasser, das z.B. von den großen Wasserwerken (Bodensee-Wasserversorgung, Landeswasserversorgung) über große Distanztransportiert wird, immer mit einer sog. Transportchlorung versehen.
- Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
- Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
- Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
- Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran sollten nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Informationen über Chlorung und Abkochgebot auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit Informationen zu versorgen.
Nicht betroffen vom Abkochgebot sind die Bereiche der Niederzone Meckenbeuren (insbesondere die Teilorte Meckenbeuren und Brochenzell) sowie auch die Kernstadt Tettnang (Wasserwerk Tettnang); auch die Gemarkung Kressbronn mit Ausnahme Kochermühle müssen nicht abkochen! Entsprechende Abgrenzungskarten befinden sich auf den jeweiligen, oben genannten Homepages.
Für Rückfragen zum Versorgungsgebiet des ZWUS, Langenargen und Hochzone Liebenau stehen wir Ihnen gerne während der Geschäftszeiten unter Tel. 07542/403-251 oder -252 oder unter info@zwus.de zur Verfügung.
Für den Versorgungsbereich des Zweckverbandes Haslach Wasserversorgung steht Ihnen die dortige Geschäftsstelle ebenfalls zur Verfügung unter Tel. 07528/920-960 oder unter info@haslach-wasser.de.
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