Allgemeinverfügung des Bodenseekreises, nächtliche Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich Aschermittwoch 2021
Während in Baden-Württemberg und auch in unseren unmittelbaren Nachbarkreisen die Zahlen von gemeldeten Neuinfektionen deutlich zurück gehen, ist das leider im Bodenseekreis nicht der Fall. Zwar sind auch bei uns die Zahlen im Vergleich zum Zeitraum um die Jahreswende zurück gegangen, die 7-Tages-Inzidenz liegt mittlerweile im Bodenseekreis aber deutlich über der des Landes und der Nachbarkreise.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die besonderen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen seit Donnerstag, 11.02.2021 außer Kraft gesetzt hat, das Sozialministerium hat auch die tagsüber geltenden Ausgangsbeschränkungen des § 1c Abs. 1 CoronaVO aufgehoben. Die Landratsämter wurden daher angewiesen, an deren Stelle nächtliche Ausgangsbeschränkungen per Allgemeinverfügung des Landrats in Kraft zu setzen, wenn in den vergangenen sieben Tagen die 7-Tages-Inzidienz größer als 50 ist und ein diffuses Ausbruchsgeschehen festzustellen ist und auch unter Berücksichtigung aller bereits getroffenen Maßnahmen die Eindämmung der Pandemie gefährdet ist.
Das Gesundheitsamt des Bodenseekreises hat festgestellt, dass die Voraussetzungen vorliegen. Deshalb hat Landrat Wölfle die aus der Anlage ersichtliche Allgemeinverfügung für den Bodenseekreis erlassen. Sie trat heute, Freitag 12.02.2021 um 0 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich Aschermittwoch, 17.02.2021, 24.00 Uhr.
Die Allgemeinverfügung steht zum Download zur Verfügung.