Auf Grund von § 5 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8, Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Unteres Schussental am 08. November 2021 die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) beschlossen.

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