Trinkwasseruntersuchungen für den ZWUS
Diese betreffen die Gesamtgemeinde Eriskirch.
Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung wurde die Trinkwasserprobe als Netzprobe am 10. Februar 2025 im Rathaus Eriskirch entnommen und durch das Eurofins Institut Jäger GmbH, Weingarten, ausgewertet:
Teilauszug aus den Ergebnissen der Trinkwasseruntersuchung
| K a t i o n e n | A n i o n e n | ||||
| Calcium (Ca) | (mg/l) | 106,0 | Hydrogencarbonat | (mg/l) | 412 |
| Magnesium (Mg) | (mg/l) | 18,5 | Chlorid (Cl) | (mg/l) | 9,5 |
| Natrium (Na) | (mg/l) | 6,9 | Sulfat (SO4) | (mg/l) | 12,0 |
| Kalium (K) | (mg/l) | 1,2 | Nitrat (NO3) | (mg/l) | 12,0 |
| Eisen gesamt (Fe) | (mg/l) | < 0,005 | Nitrit (NO2) | (mg/l) | < 0,01 |
| Mangan (Mn) | (mg/l) | < 0,001 | |||
| Ammonium (NH4) | (mg/l) | < 0,01 | |||
| Wasserhärte, Sonstiges | |
| Gesamthärte (als Grad dt. Härte) | 19,1° dH |
| Gesamthärte (als Summe Erdalkalien) | 3,41 mmol/l |
| Wassertemperatur | 7,5°C |
| pH-Wert | 7,37 |
| Säurekapazität bis pH=4,3 | 6,8 mmol/l |
| Sauerstoff (O2) | 8,1 mg/l |
Befund:
Gemäß dem novellierten Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) vom 29.04.2007 (BGBl. I vom 04.05.2007, S. 600) ist das Wasser dem Härtebereich hart, d.h. mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter, zuzuordnen.
Auch alle übrigen im Rahmen der Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung Parameter Gruppe B ausgewerteten Parameter entsprechend den Anlagen 1-3 der Trinkwasserverordnung, die nicht unter die routinemäßigen, d. h. monatlich durchgeführten Untersuchungen fallen, ergaben keine Auffälligkeiten. So waren keine giftigen Schwermetalle, organische Schadstoffe oder Pflanzenschutzmittel-Rückstände nachweisbar.
Sehr häufig in den Medien sind derzeit die sog. „PFAS“ (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen), auch als „Ewigkeitschemikalien“ bekannt) zu finden. Die Gehalte der untersuchten Verbindungen lagen alle unterhalb der labortechnischen Bestimmungsgrenze.
Die korrosionschemischen Parameter haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Aus korrosionschemischer Sicht muss von der Verwendung von schmelztauchverzinkten Eisenwerkstoffen (DIN EN 12502-3) in der Hausinstallation abgeraten werden. Insbesondere bei schwach durchflossenen Leitungen kann es durch Korrosion zu einer nachteiligen Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit kommen. Mit sog. „Zinkgeriesel“ ist zu rechnen. Für die in der Hausinstallation verwendeten Werkstoffe (innenverzinntes) Kupfer (DIN EN 12502-2) sowie nichtrostende Stähle (DIN EN 12502-4) ergeben sich keine Einschränkungen.
Zusammenfassend wird auf Grund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse festgestellt, dass die Wasserprobe des Zweckverbandes Wasserversorgung Unteres Schussental in hygienisch-chemischer Hinsicht die an Trinkwasser gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt. Der Vergleich mit den Messwerten der Vorjahre belegt eine gleichmäßige Wasserbeschaffenheit von hoher Qualität.
Wer nähere Informationen zu den durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen wünscht, kann diese bei Frau Stefanie Reiner, Zimmer 18/1 OG, Tel.Nr. 07542/403-251, im Rathaus Meckenbeuren erfragen!
Die Trinkwasseruntersuchung zum Download finden Sie hier