Schöffen sind ehrenamtliche Richter*innen, die im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken.

Durch Beteiligung von Schöffen in Gerichtsverfahren wird das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht. Die Beteiligung von Schöffen ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates, da Schöffen ein Bindeglied zwischen Staat und Bürger schaffen können. Dementsprechend erfüllt der Schöffe eine verantwortungsvolle Aufgabe.

Die Amtsperiode für Schöffen beträgt fünf Kalenderjahre, die aktuelle Amtsperiode begann am 1. Januar 2019. 2023 erfolgt die Schöffenwahl für die nächste Amtsperiode 2024–2028. Bewerbungen für das Schöffenamt und das Jugendschöffenamt sind  ab sofort möglich. Sollten sich nicht genügend geeignete Bewerber finden, können Personen auch Personen auf die Liste gewählt werden, die sich nicht beworben haben. Die Berufung zum Schöffen können die Berufenen nur in wenigen begründeten Fällen ablehnen.

Aus den eingegangenen Bewerbungen wird eine Vorschlagsliste erstellt, die vom Gemeinderat mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen wird und dann zur Einsicht aufgelegt wird bevor sie dem Amtsgericht übersandt wird. Dort werden dann die Schöffen und Jugendschöffen gewählt.

Zum Schöffenamt können nur Deutsche berufen werden. Wer zu dem Amt eines Schöffen berufen wird, soll:

  • bei Beginn der Amtsperiode zwschen 25 und 70 Jahre alt sein
  • über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen
  • zum Zeitpunkt der Berufung den Wohnsitz in einer dem Gerichtsbezirk zugehörigen Gemeinde haben
  • gesundheitlich geeignet sein
  • nicht in Vermögensverfall geraten sein
  • sich in seinem Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen (Urteil des BVerfG im Mai 2008).
  • als zusätzliche Anforderung sollen die Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Bestimmte Berufsgruppen sollen nicht in das Schöffenamt berufen werden:

  • Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung
  • Beamte, die jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können (Politische Beamte)
  • Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte
  • gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungshelfer und Gerichtshelfer
  • Religionsdiener (Priester, Pastoren, Imame, Rabbiner) oder Mitglieder einer Ordensgemeinschaft

weitergehende Informationen

Bewerbungsformulare zum Download

Bitte laden Sie das entsprechende Formular herunter, füllen Sie es vollständig aus und geben Sie es bei der Gemeindeverwaltung ab. Vergessen Sie nicht Ihre Unterschriften.

Bewerber für das Jugendschöffenamt senden Ihre Bewerbung bitte bis spätestens 24.04.2023 an das Kreisjugendamt, Landratsamt Bodenseekreis, Albrechtstraße 75, Friedrichshafen, jugendamt@bodenseekreis.de.