Der Gemeinderat der Gemeinde Eriskirch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2025 den Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Unteres Greuth“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu jeweils mit Begründung in der Fassung vom 11.12.2025 gebilligt und für die öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gemäß § 13a BauGB wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Unteres Greuth“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Der zu überplanende Bereich liegt im Osten der Gemeinde Eriskirch sowie im Nordosten des Ortsteils „Schlatt“. Das Plangebiet gliedert sich in drei Änderungs-Teilbereiche, welche alle insgesamt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Unteres Greuth“ liegen. Der nördlichste Teilbereich beginnt im Westen an der bestehenden Irisschule und erstreckt sich von dort nördlich entlang der „Lindauer Straße“. Dabei umspannt er im Süden und Osten das Fußballfeld des TSV Eriskirch. Im Norden und Osten grenzen Freiflächen an. Der zentrale Änderungs-Teilbereich umfasst die Bestandsbebauung östlich und nördlich der „Greuther Straße“. Der dritte Teilbereich beinhaltet die Bestandsbebauung südlich der „Greuther Straße“ zwischen „Langenargener Straße“ und „Pfarrer-Waldbaur-Weg“.

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1379/2 (Teilfläche), 1675/4 (Teilfläche), 1675/5 (Teilfläche), 1675/6, 1675/7, 1675/9, 1675/11, 1675/17, 1675/20 (Teilfläche) 1675/21, 1677 (Teilfläche), 1677/2, 1679/2, 1679/3, 1691/1 (Teilfläche), 1693/2 (Teilfläche), 1693/4 (Teilfläche) sowie 1694 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.12.2025 wird in der Zeit vom 07.01.2026 bis 06.02.2026 im Internet auf der Internetseite https://www.eriskirch.de/oeffentliche-bekanntmachung-zur-6-aenderung-des-bebauungsplanes-unteres-greuth-und-die-oertlichen-bauvorschriften-hierzu/ der Gemeinde Eriskirch veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.12.2025 in der Zeit vom 07.01.2026 bis 06.02.2026 im Rathaus der Gemeinde Eriskirch (Schussenstraße 18, 88097 Eriskirch), Zimmer 15, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel

Montag           08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag        08:00 Uhr – 12:00 Uhr

                        15:30 Uhr – 18:30 Uhr

Mittwoch        nach Terminvereinbarung

Donnerstag     08:00 Uhr – 12:00 Uhr

                          14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag            08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Eriskirch (Schussenstraße 18, 88097 Eriskirch) im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@eriskirch.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG (BW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Eriskirch, den 16.12.2025

Arman Aigner

Bürgermeister

Die signierte öffentliche Bekanntmachung als PDF zum Download.

Lageplan

Plan: 6. Änderung des Bebauungsplanes „Unteres Greuth“

Textteil: 6. Änderung des Bebauungsplanes „Unteres Greuth“

Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Unteres Greuth“

Textteil: 5. Änderung des Bebauungsplanes „Unteres Greuth“

Plan: 5. Änderung des Bebauungsplanes „Unteres Greuth“

Begründung: 5. Änderung des Bebauungsplanes „Unteres Greuth“