Der Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis hat im Nachgang zu seiner Sitzung am 29. Juni 2022 in welcher die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2022 beschlossen wurden, einige Änderungen der zonalen Abgrenzungen der Richtwertzonen vorgenommen. Änderungen der Bodenrichtwerte fanden hierbei nicht statt, es ging lediglich um planungsrechtliche Feinheiten in Bezug auf die Zonenangrenzungen. Die Sitzung hierzu fand am 09. Februar statt.

Die geänderten Abgrenzungen sind bereits seit Montag, den 13. Februar 2023 auf BORIS-BW einsehbar.

Die öffentliche Bekanntmachung zum Download