Öffentliche Bekanntmachung des Wirksamwerdens der nachgenehmigten Flächen zur 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Das Landratsamt Bodenseekreis hat für die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn a. B.–Langenargen in öffentlicher Sitzung am 11.11.2019 beschlossene 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan folgende Flächen mit Erlass vom 04.03.2024 auf Grund von § 6 Abs. 5 BauGB nachgenehmigt.