Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn a. B. –Langenargen über die erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der geplanten Parkplatzerweiterung der Firma Vetter in Langenargen gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen beabsichtigt im Gemeindegebiet Langenargen im Bereich der geplanten Park-platzerweiterung der Firma Vetter die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dieser Änderung wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut frühzeitig beteiligt. Die Beteiligung erfolgt zusätzlich als Wiederholung zur bereits vom 15.12.2025-12.01.2026 erfolgten Beteiligung, da die Unterlagen zur Einsicht nicht über den angeführten Link zugänglich waren.
Die Unterlagen zur erneuten frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn a. B.- Langenargen im Internet veröffentlicht und können dort innerhalb der Veröffentlichungsfrist
vom 26.01.2026 bis 13.02.2026
eingesehen werden: https://www.gvv-ekl.de/flaechennutzungsplan/aenderungen.html
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der
Gemeinde Eriskirch (Schussenstraße 18, 88097 Eriskirch), Zimmer 15 aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag morgens (außer Mittwoch) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstagmittag von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Gemeinde Kressbronn am Bodensee (Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B.), Zimmer DG.H.20 aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag morgens (außer Mittwoch) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Dienstagmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Gemeinde Langenargen (Obere Seestraße 1, 88085 Langenargen), Zimmer 26 und 28 aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Mittwochmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Beachten Sie bitte, dass die Rathäuser während gesetzlicher Feiertage sowie ggf. im Rahmen von Fasnetsveranstaltungen geschlossen sind. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch bei Bedarf auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
Die gesamte Bekanntmachung als PDF zum Download