Das Landratsamt Bodenseekreis hat die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn a. B.–Langenargen in öffentlicher Sitzung am 26.11.2024 beschlossene 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Moos I mit Erlass vom 10.02.2025 auf Grund von § 6 Abs. 5 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Erteilung der Genehmigung wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die signierte Bekanntmachung zum Download