Neufassung der Obdachlosensatzung
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden‐Württemberg, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581), in Verbindung mit §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden‐Württemberg, in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. 2005, 206), hat der Gemeinderat der Gemeinde Eriskirch am 21.03.2024 folgende Neufassung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die gemeindeeigenen Obdachlosen‐ und Anschlussunterkünfte beschlossen: