Radlerinnen und Radler können sich freuen: Ab sofort ist der vormalige Wirtschaftsweg zwischen Friedrichshafen und Eriskirch, der parallel zur B 31 verläuft, offiziell eine Fahrradstraße. Freigegeben wurde die Fahrradstraße von Bürgermeister Arman Aigner aus Eriskirch, Bürgermeister Dieter Stauber aus Friedrichshafen und  Landrat Luca Wilhelm Prayon (auf dem Bild v.l.n.r.).

 „Der Bodenseekreis hat es sich zum Ziel gemacht, den Anteil des Radverkehrs deutlich zu steigern. Dafür erweitern und verbessern wir kontinuierlich das Radwegenetz im Landkreis. Dort wo es fachlich sinnvoll ist, unterstützen wir als Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung von Fahrradstraßen“, so Landrat Luca Wilhelm Prayon.

„Für den Radverkehr stellt die neue Fahrradstraße eine wichtige regionale Verbindung dar. Sie ist Teil des Bodensee-Radweges und deshalb sehr stark frequentiert. Wir sehen die Fahrradstraße als wichtigen Baustein zur aktiven Förderung des Rad- und Fußverkehrs“, so Bürgermeister Dieter Stauber.

„Bei Verkehrstrassen muss man ja bekanntlich über den Tellerrand der eigenen Kommune hinaus denken. So stellt dieser Abschnitt des Bodenseeradweges die Hauptverbindung für Radfahrer von und nach Friedrichshafen dar und wird durch diese neue  Fahrradstraße gestärkt und auch attraktiver. Ich bedanke mich bei allen in der Umsetzung Beteiligten für die herausragende interkommuale Zusammenarbeit.“ freute sich Bürgermeister Arman Aigner anlässlich der offiziellen Eröffnung der neuen Fahrradstraße.

Auf dem knapp 1,5 Kilometern langem Teilstück ist bereits viel Radverkehr unterwegs. Nun wird das Radfahren aber noch sicherer gemacht, denn es gilt Tempo 30 und der Grundsatz, dass der Radverkehr Vorrang hat. Auch das Verbot für Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme für den landwirtschaftlichen Verkehr, bleibt bestehen. Das heißt, dass der bisher erlaubte Verkehr die Straße weiterhin nutzen darf. Allerdings muss er neben der Beschränkung auf Tempo 30 auch besonders auf die Radfahrerenden achten. Während auf anderen Straßen Fahrräder nur nebeneinander fahren dürfen, wenn der Verkehr nicht behindert wird, dürfen Radlerinnen und Radler auf einer Fahrradstraße immer nebeneinander fahren. Hier gilt der Grundsatz, dass der Kraftfahrzeugverkehr die Radfahrenden dabei nicht behindern darf.

Um die Fahrradstraße für alle Nutzenden zu verdeutlichen, wurden neue Hinweisschilder – ein Fahrrad im blauen Kreis mit dem Zusatz „Fahrradstraße“ aufgebaut und auch ein Bodenpiktorgramm angebracht. Wie bisher auch, können Anlieger und auch Kleinkrafträder den Weg weiterhin befahren.