Die Gemeinde Eriskirch hat nach § 95 GemO BW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungs-posten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und muss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darstellen.

Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und unter Angabe des Datums vom Bürgermeister zu unterzeichnen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist dem Landratsamt Bodenseekreis als Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

In seiner Sitzung am 18. September 2025 hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2024 mit dem Rechenschaftsbericht festgestellt.

Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für die Zeit

von Montag, den 29. September 2025 bis Freitag, den 10. Oktober 2025

je einschließlich im Rathaus, 1. OG, Zimmer Nr. 11, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

Download des Feststellungsbeschlusses als PDF