Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22.02.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die Haushaltssatzung 2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde dem Landratsamt Bodenseekreis vorgelegt. Das Landratsamt Bodenseekreis hat mit Erlass vom 28.02.2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt und, soweit erforderlich, die Genehmigung erteilt.
Die vorstehende Haushaltssatzung wird am 07.03.2024 gem. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung auf der Homepage der Gemeinde Eriskirch www.eriskirch.de öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan als Bestandteil der Haushaltssatzung 2024 liegt in der Zeit von Montag, den 18.03.2024 bis Donnerstag, den 28.03.2024 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 11, während den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.
Die Bekanntmachung zum Download
Die gesamte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zum Download