Bekanntmachung über den Beschluss des Lärmaktionsplans Eriskirch, Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Eriskirch – Beschlussfassung
Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf der Gemarkung Eriskirch wurde aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die Bundesstraße 31 als Hauptverkehrsstraße erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Das Gremium hat bereits am 08. Juli 2014 den ersten kommunalen Lärmaktionsplan der Gemeinde Eriskirch beschlossen. Dieser Plan wurde mit Gremium Beschluss vom 07.09.2020 im vereinfachten Verfahren fortgeschrieben. Nun wurde der Lärmaktionsplan erneut überprüft und fortgeschrieben.
