Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch – Kressbronn a. Bodensee – Langenargen hat die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Eriskirch Dillmannshof“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 24.07.2023 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

 

 

Beschreibung des Geltungsbereichs:

Gemarkung Eriskirch

Lage: Im Bereich Dillmannshof auf dem Flurstück 1232/2; rund 2 km nördlich von Eriskirch auf der ehemaligen Mülldeponie „Dillmannshof“. Weiter östlich verläuft die Mariabrunnstraße sowie nördlich, westlich und südlich die Schussen.
Stand: 05.07.2023

 

Erfordernis der Planung:

Nach § 1 Abs. 3 S.1 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn es vernünftigerweise geboten ist, die bauliche Entwicklung durch eine vorherige Planung zu ordnen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

Die Errichtung der Photovoltaikanlage fördert den Ausbau der regenerativen Energieerzeugung, dient der regionalen Wertschöpfung und ist ein Beitrag zur verbrauchsnahen, dezentralen Stromversorgung. Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Das erklärte Ziel des Landes Baden-Württemberg, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 65 Prozent zu senken und bis zum Jahr 2040 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen (§ 4 Klimaschutzgesetz BW), wird durch das geplante Vorhaben unterstützt.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

 

Kressbronn a. B., den 25.07.2023

gez. Arman Aigner
Verbandsvorsitzender

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