Änderung der Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes „ZWUS“
Auf Grund von § 5 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8, Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Unteres Schussental am 08. November 2021 die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) beschlossen.
Die Satzung wurde am 16.11. bereits bekannt gemacht. Leider haben sich bei verschiedenen Verweisungen Fehlerteufel eingeschlichen, die nunmehr korrigiert wurden. Die Bekanntmachung der Satzung des ZWUS wird somit wiederholt