Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn a. B. –Langenargen über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Tunau (Sonderbaufläche „Campingfahrzeuge“) in Kressbronn a. B. – Veröffentlichung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB –
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch–Kressbronn a. B. –Langenargen hat in öffentlicher Sitzung am 20.04.2026 den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans – Bereich Tunau (Sonderbaufläche „Campingfahrzeuge“) in der Fassung vom 02.03.2026 gebilligt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Teilortes Tunau von Kressbronn a. B. und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 5369 und 5361, Gemarkung Kressbronn.
Die gesamte Bekanntmachung mit Plänen als PDF zum Download