Der Gemeinderat der Gemeinde Eriskirch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.04.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan „Schussenreute“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie Aufhebung der Außenbereichssatzung „Schussenreute“ jeweils mit Begründung in der Fassung vom 19.01.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gemäß § 13 BauGB sowie gemäß§ 13a BauGB werden der Bebauungsplan „Schussenreute“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie Aufhebung der Außenbereichssatzung „Schussenreute“ im sog. vereinfachten bzw. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für den Bestand erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 13a BauGB. Die Aufhebung der Außenbereichssatzung richtet sich nach § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 BauGB.

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