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Rathaus Aktuell

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Artikel vom 21.07.2010

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Am 14.07.2010 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Hier eine Zusammenfassung der verhandelten Gegenstände.

 

Informationen

Bürgermeister Spieth berichtete, dass die Gemeinde zur Erweiterung des Naturschutzzentrums Mittel aus dem Ausgleichsstock des Landes in Höhe von 20.000 Euro bekommen werde.

Er informierte darüber, dass das Regionalwerk das Jahr 2009 mit einem guten Ergebnis abgeschlossen habe und davon ausgehe, ab dem Jahr 2010 schwarze Zahlen zu schreiben.

Er informierte außerdem über einen Bericht zur Untersuchungen der Funkwellenintensität in Baden-Württemberg. In Eriskirch lägen diese Werte deutlich unter allen Grenzwerten. Wer Interesse habe, könne sich davon auf der Website www.lubw.baden-wuerttember.de überzeugen.

Bürgermeister Spieth teilte mit, dass durch die 4wöchige Aktion der Verteilung des Mitteilungsblatts an alle Haushalte, 28 Neuabonnenten gewonnen werden konnten. Dies sei zwar erfreulich, die Finanzlücke beim Mitteilungsblatt mache es aber nicht wesentlich kleiner.

Zum 30.06.2010 lebten in Eriskirch 4.739 Menschen.

 

Bebauungsplan Fuchsbühl II Teil C

Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen

Satzungsbeschluss

Vom Gemeinderat wurde der Bebauungsplan „Fuchsbühl II Teil C“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu als Satzung beschlossen.

Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.

Er billigte damit die Entwurfsfassung vom 14.07.2010. Die Änderungen beschränkten sich auf Ergänzungen der Hinweise bzw. der Begründung und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es waren keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung geführt hätten.

 

Straßennamen für das Neubaugebiet Fuchsbühl II Teil C

Dem Gemeinderat beschloss, die südliche der beiden Straßenschleifen in „Liobaweg“ und die nördliche in „Walburgaweg“ zu benennen. „Pirminstrasse“ soll die Parallelstraße zur Mariabrunnstraße heißen.

 

Vergabe der Bestattungsdienstleistungen auf den Friedhöfen Eriskirch und Mariabrunn

Der Gemeinderat beschloss, mit der Fa. Weißhaar einen Vertrag über Bestattungsleistungen mit einer Laufzeit von zwei Jahren abzuschließen. Dieser verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht vorher Ablauf gekündigt wird.

 

Grundsatzbeschlüsse zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Der Gemeinderat legte die folgenden Grundsatzbeschlüsse zur gesplitteten Abwassergebühr fest:

 

a) Die Abflussfaktoren werden wie folgt festgelegt:

1.1       Vollständig versiegelte Flächen                                                - Abflussfaktor  0,9

Dachflächen, flach oder geneigt (unbegrünte Flachdächer, Ziegeldach, Blechdach, Glasdach etc.), Flächen mit Asphalt, Beton, Bitumen, fugendichte Pflasterflächen

1.2       Stark versiegelte Flächen                                                            - Abflussfaktor  0,6     

Dies sind insbesondere fugenoffene Flächen mit Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster

1.3       Wenig versiegelte Flächen                                             - Abflussfaktor 0,3

Flächen mit Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteinen, Porenpflaster

1.4       Alle nicht angeschlossenen Flächen                            - Abflussfaktor 0,0

b) Gründächer

Der begrünte Teil von Dächern, mit einer wasseraufnahmefähigen Schichtdicke ab
4 cm, wird dem Faktor 0,3 zugeordnet.

 

c) Zisternen

Zisternen unter 2 m³ Fassungsvermögen bleiben unberücksichtigt. Größere Zisternen werden wie folgt bei der Ermittlung der gebührenrelevanten Grundstücksfläche berücksichtig:

Gartenbewässerung – pro m³ Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der Summe der an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Flächen um ­­­­5 m² (bis max. 100%)

Brauchwasserentnahme – pro m³ Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der Summe der an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Flächen um 15 m² (bis max. 100%)

Die Flächenreduzierung erfolgt nach Ermittlung der gesamten auf dem Grundstück angeschlossenen Fläche.

 

d) Versickerungsanlagen

Flächen die über Versickerungsflächen an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen werden, werden mit dem Abflussfaktor entsprechend Abschnitt a) berechnet.
Da nur der Teil des Wasser, der nicht bereits auf der Flächen nach Ziff. 1 versickert, im Versickerungsbecken ankommt, werden, vor Anwendung des Abflussfaktors für Versickerungsanlagen, die Abflussfaktoren der Ziff. 1 angewandt.

 

e) Rundung

Die gebührenrelevante Fläche wird bis 0,5 ab, über 0,5 auf volle m² aufgerundet.

 

Neufassung der Polizeiverordnung der Gemeinde Eriskirch

Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Polizeiverordnung der Gemeinde Eriskirch. Sie ist nachstehend abgedruckt.

 

Verschiedenes

Der Gemeinderat vergab die Arbeiten zur Kanalinnensanierung Schlatt 2010 an die Fa. Kanatec aus Oggelshausen zum Preis von 47.504, 21 € und den Einbau der Aspahltfeinbeläge in der Mozartstraße an die Fa. Strobel aus Pfullendorf zum Preis von 23.000 €.

Er genehmigte außerdem die Spende der Sparkasse Bodensee an die Jugendfeuerwehr in Höhe von 1.400 €.