Bodenrichtwerte
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2007
- Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten
hat gem. § 196 Abs. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §
12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg
die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Eriskirch zum 31.12.2007 ermittelt.
- Der Richtwert ist grundsätzlich ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert
für unbebaute und bebaute Grundstücke. Allerdings konnten die hier
angegebenen Bodenrichtwerte nicht allein aufgrund der einzelnen wenigen vergleichbaren
Verträge ermittelt werden, so dass das allgemeine Preis- und Wertniveau,
das momentan eher stagniert, mit zu berücksichtigen war.
- Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen
Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück
wäre unbebaut. In den Ortsteilen Eriskirch, Mariabrunn und Schlatt wurden
die Kernstraßen jeweils gleich bewertet, weil sie in der Qualität
auch jeweils ähnlich sind.
- Da keine Preisspannen mehr zulässig sind, wurden wiederum feste Werte
gebildet. Unterschiede des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden
Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen
Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße
und -zuschnitt und Erschließungszustand können jedoch beim Verkehrswert
zu Abweichungen gegenüber dem Richtwert führen.
- Die Grundstücke im Pfarrer-Waldbaur-Weg wurden voll erschlossen und
unbebaut verkauft, zu Grundstückspreisen zwischen 210 und 220 Euro. Ähnlich
wie in vorhergehenden Baugebieten wurden auch die im Kaufpreis enthaltenen
zusätzlichen Erschließungsleistungen, wie Hausanschlüsse
für Regenwasser- und Schmutzwasserkanal, für die Festsetzung des
Bodenwerts herausgerechnet.
- Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gem § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung
mit § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht, außerdem
kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Schussenstraße
18, 88097 Eriskirch, Zimmer 5, Telefon 07541/970820, Auskunft über die
Bodenrichtwerte erlangen
Eriskirch, den 26. Februar 2008
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses
Zodel
Der Jahresbericht der Geschäftsstelle, der u.a. Angaben über die
Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt, aktuelle Kaufpreise für Eigentumswohnungen
und Gebäude sowie eine Bodenrichtwetkarte enthält, ist zum Preis von
10,00 EUR bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.
Die Auflistungen der Bodenrichtwerte in Eriskirch für die Straßen
und sonstige Flächen
können Sie hier einlesen.
Kontakt
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zimmer 5)
Schussenstraße 18
88097 Eriskirch
Fon: 07541/970820
Wohnbauplätze
Erschlossene Wohnbauflächen in Eriskirch können Sie unter der Rubrik
"Wohnbauplätze" einsehen.