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Bodenrichtwerte

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2007

  • Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gem. § 196 Abs. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Eriskirch zum 31.12.2007 ermittelt.
  • Der Richtwert ist grundsätzlich ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke. Allerdings konnten die hier angegebenen Bodenrichtwerte nicht allein aufgrund der einzelnen wenigen vergleichbaren Verträge ermittelt werden, so dass das allgemeine Preis- und Wertniveau, das momentan eher stagniert, mit zu berücksichtigen war.
  • Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut. In den Ortsteilen Eriskirch, Mariabrunn und Schlatt wurden die Kernstraßen jeweils gleich bewertet, weil sie in der Qualität auch jeweils ähnlich sind.
  • Da keine Preisspannen mehr zulässig sind, wurden wiederum feste Werte gebildet. Unterschiede des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt und Erschließungszustand können jedoch beim Verkehrswert zu Abweichungen gegenüber dem Richtwert führen.
  • Die Grundstücke im Pfarrer-Waldbaur-Weg wurden voll erschlossen und unbebaut verkauft, zu Grundstückspreisen zwischen 210 und 220 Euro. Ähnlich wie in vorhergehenden Baugebieten wurden auch die im Kaufpreis enthaltenen zusätzlichen Erschließungsleistungen, wie Hausanschlüsse für Regenwasser- und Schmutzwasserkanal, für die Festsetzung des Bodenwerts herausgerechnet.
  • Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gem § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht, außerdem kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Schussenstraße 18, 88097 Eriskirch, Zimmer 5, Telefon 07541/970820, Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangen

Eriskirch, den 26. Februar 2008
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses
Zodel

Der Jahresbericht der Geschäftsstelle, der u.a. Angaben über die Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt, aktuelle Kaufpreise für Eigentumswohnungen und Gebäude sowie eine Bodenrichtwetkarte enthält, ist zum Preis von 10,00 EUR bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.

Die Auflistungen der Bodenrichtwerte in Eriskirch für die Straßen und sonstige Flächen können Sie hier einlesen.

Kontakt

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zimmer 5)
Schussenstraße 18
88097 Eriskirch
Fon: 07541/970820

Wohnbauplätze

Erschlossene Wohnbauflächen in Eriskirch können Sie unter der Rubrik "Wohnbauplätze" einsehen.